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Weshalb und unter welchen Kriterien wurde PersPerfect entwickelt?

Von vielen unbemerkt setzt die DIN 33430 Titel: "Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen" seit 2002 Qualitätsstandards zu Inhalt, Ablauf und Verfahren der Personalauswahl, also zu Einstellungsverfahren und - interviews, Assessment-Centern, wie auch zu Verfahren der Personalentwicklung, wie z.B Mitarbeiter - und Potenzialbeurteilungen für Führungsnachwuchskräfte.

Ein Einstellungsverfahren über ein mehr oder weniger ad hoc durchgeführtes unstrukturiertes Einstellungsgespräch, oder ein Beurteilungsverfahren, an dessen Ende ein mehr subjektives Sympathiegefühl den Ausschlag über Einstellung oder Ablehnung bewirkt, entspricht daher nicht der Norm. Einstellungs- und Beurteilungsverfahren sollten eine nach menschlichem Ermessen objektive und sachliche Gesamtwürdigung der Persönlichkeitskompetenz, Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Handlungskompetenz des Bewerbers durch qualifizierte Personaleinsteller/ Personalbeurteiler ermöglichen.

Die DIN 33430 setzt auch Dokumentationsstandards und verlangt, dass der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung, einschließlich der Gütekriterien der Verfahren und der Entscheidungsregeln, nachvollziehbar dokumentiert wird, um Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.

Es ist zu erwarten, dass sich die Norm sehr schnell zum vollgültigen Maßstab für alle Unternehmen entwickelt: Ähnlich wie der Duden maßgeblich für die Rechtschreibung ist, wird sie in ihrem Bereich die Leitfunktion übernehmen und damit de facto bindend sein. Als "maßgebliches justiziables Vergleichspapier bei denkbaren gerichtlichen Auseinandersetzungen" kann sie zukünftig in Arbeitsrechtsprozessen eine wichtige Rolle spielen. Weiterhin ist zu erwarten, dass die neue DIN auch zu einem Qualitätsmerkmal wird, auf das Bewerber achten, wenn sie sich für ein Unternehmen entscheiden.

Auch mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Das Gesetz verlangt, dass jede Diskriminierung eines auch potentiellen Arbeitnehmers unterbleibt. Im Prinzip wird also jede Personalmaßnahme, durch die ein Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt werden kann, durch einen Diskriminierungsvorwurf angreifbar.
Um dem vorzubeugen müssen sämtliche Vorgänge wie die Ausschreibung von Stellen, die Vornahme von Personaleinstellungen oder die Entscheidung über Beförderungen, Kündigungen und Regelungen der betrieblichen Altersversorgung diskriminierungsfrei organisiert werden.

Weiterhin verlangt das Gesetz, dass die Gleichbehandlung im Unternehmen in geeigneter Weise unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen dokumentiert wird, um deren Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.

Ist das nicht der Fall geht das Unternehmen ein Prozessrisiko ein!

PersPerfect, die eine neue Software zur Unterstützung jeder Form der Personalauswahl (Personaleinstellung, Potentialbeurteilung, Mitarbeiterbeurteilung) wurde unter Beachtung der Anforderung aus der DIN 33430 wie auch der Anforderungen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz neu entwickelt.

Mit PersPerfect können Sie daher alle Maßnahmen der Personalauswahl planen, durchführen und rechtssicher im Sinne der DIN 33430 und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dokumentieren.

Mit PersPerfect können einfache aber auch komplexe Personalauswahlverfahren abgewickelt werden. Die Software ist geeignet zur Durchführung von

  • Stufenverfahren der Personalauswahl - die Bewerber steigen über mehrere Verfahren stufenweise auf bis die Geeignetsten übrig bleiben,
  • Parallelverfahren der Personalauswahl - alle Bewerber durchlaufen alle Verfahren z.B. ein Assessmentcenter, wobei sich eine Rangreihenfolge abbildet, oder
  • Mixverfahren der Personalauswahl - eine Mischung aus den beiden erstgenannten Verfahren.

PS: Unternehmen, die die Übereinstimmung ihrer Auswahlverfahren mit den Anforderungen der Norm durch eine erfolgreich bestandene Prüfung in einer von DIN CERTCO anerkannten Begutachtungsstelle und anschließender neutraler Bewertung unter Beweis gestellt haben, erhalten vom TÜV Rheinland das Zeichen "DIN-Geprüft".

 
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