Weshalb
und unter welchen Kriterien wurde PersPerfect entwickelt?
Von vielen unbemerkt setzt die DIN
33430 Titel: "Anforderungen an Verfahren und deren
Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen"
seit 2002 Qualitätsstandards zu Inhalt, Ablauf
und Verfahren der Personalauswahl, also zu Einstellungsverfahren
und - interviews, Assessment-Centern, wie auch zu Verfahren
der Personalentwicklung, wie z.B Mitarbeiter - und Potenzialbeurteilungen
für Führungsnachwuchskräfte.
Ein Einstellungsverfahren über ein mehr oder weniger
ad hoc durchgeführtes unstrukturiertes Einstellungsgespräch,
oder ein Beurteilungsverfahren, an dessen Ende ein mehr
subjektives Sympathiegefühl den Ausschlag über
Einstellung oder Ablehnung bewirkt, entspricht daher
nicht der Norm. Einstellungs- und Beurteilungsverfahren
sollten eine nach menschlichem Ermessen objektive und
sachliche Gesamtwürdigung der Persönlichkeitskompetenz,
Sozialkompetenz, Sachkompetenz und Handlungskompetenz
des Bewerbers durch qualifizierte Personaleinsteller/
Personalbeurteiler ermöglichen.
Die DIN 33430 setzt auch Dokumentationsstandards und
verlangt, dass der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung,
einschließlich der Gütekriterien der Verfahren
und der Entscheidungsregeln, nachvollziehbar dokumentiert
wird, um Transparenz und Rechtssicherheit für alle
Beteiligten zu erreichen.
Es ist zu erwarten, dass sich die Norm sehr schnell
zum vollgültigen Maßstab für alle Unternehmen
entwickelt: Ähnlich wie der Duden maßgeblich
für die Rechtschreibung ist, wird sie in ihrem
Bereich die Leitfunktion übernehmen und damit de
facto bindend sein. Als "maßgebliches justiziables
Vergleichspapier bei denkbaren gerichtlichen Auseinandersetzungen"
kann sie zukünftig in Arbeitsrechtsprozessen eine
wichtige Rolle spielen. Weiterhin ist zu erwarten, dass
die neue DIN auch zu einem Qualitätsmerkmal wird,
auf das Bewerber achten, wenn sie sich für ein
Unternehmen entscheiden.
Auch mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen
des bisherigen Arbeitsrechts einher. Das Gesetz verlangt,
dass jede Diskriminierung eines auch potentiellen Arbeitnehmers
unterbleibt. Im Prinzip wird also jede Personalmaßnahme,
durch die ein Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt
werden kann, durch einen Diskriminierungsvorwurf angreifbar.
Um dem vorzubeugen müssen sämtliche Vorgänge
wie die Ausschreibung von Stellen, die Vornahme von
Personaleinstellungen oder die Entscheidung über
Beförderungen, Kündigungen und Regelungen
der betrieblichen Altersversorgung diskriminierungsfrei
organisiert werden.
Weiterhin verlangt das Gesetz, dass die Gleichbehandlung
im Unternehmen in geeigneter Weise unter Beachtung der
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen dokumentiert
wird, um deren Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Ist das nicht der Fall geht das Unternehmen
ein Prozessrisiko ein!
PersPerfect, die eine neue Software zur Unterstützung
jeder Form der Personalauswahl (Personaleinstellung,
Potentialbeurteilung, Mitarbeiterbeurteilung) wurde
unter Beachtung der Anforderung aus der DIN 33430 wie
auch der Anforderungen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
neu entwickelt.
Mit PersPerfect können Sie daher alle Maßnahmen
der Personalauswahl planen, durchführen und rechtssicher
im Sinne der DIN 33430 und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
dokumentieren.
Mit PersPerfect können einfache aber auch komplexe
Personalauswahlverfahren abgewickelt werden. Die Software
ist geeignet zur Durchführung von
- Stufenverfahren der Personalauswahl - die Bewerber
steigen über mehrere Verfahren stufenweise auf
bis die Geeignetsten übrig bleiben,
- Parallelverfahren der Personalauswahl - alle Bewerber
durchlaufen alle Verfahren z.B. ein Assessmentcenter,
wobei sich eine Rangreihenfolge abbildet, oder
- Mixverfahren der Personalauswahl - eine Mischung
aus den beiden erstgenannten Verfahren.
PS: Unternehmen, die die Übereinstimmung ihrer
Auswahlverfahren mit den Anforderungen der Norm durch
eine erfolgreich bestandene Prüfung in einer von
DIN CERTCO anerkannten Begutachtungsstelle und anschließender
neutraler Bewertung unter Beweis gestellt haben, erhalten
vom TÜV Rheinland das Zeichen "DIN-Geprüft".
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