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Betriebsratswahl: Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten

 
Die Führung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Aufgaben und Pflichten verbunden. Hierzu zählt auch ein sinnvolles und zielgerichtetes Personalmanagement, das sich auf die Bedürfnisse und Eigenheiten der Arbeitnehmer bezieht. Nur mit motiviertem Personal ist es möglich, ein Unternehmen dauerhaft erfolgreich und konkurrenzfähig zu halten. Daher kann die Wahl eines Betriebsrates als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das gegenseitige Verständnis optimieren und somit auch das Personalmanagement erleichtern. Vor der Wahl ist es sinnvoll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die wichtigsten Details rund um den Betriebsrat und seine Gründung zu kennen. Die zehn folgenden Fragen und Antworten bieten einen umfangreichen Überblick.

1. Wann wird der Betriebsrat gewählt?

Die Wahlzeitpunkte für den Betriebsrat sind gesetzlich festgelegt. So finden Betriebsratswahlen in Deutschland alle vier Jahre statt. Die nächste offizielle Wahl in Unternehmen wird zwischen dem ersten März und dem 31. Mai 2018 durchgeführt. Wird in einem Unternehmen jedoch zum ersten Mal gewählt, kann die Wahl auch außerhalb dieses ursprünglichen Turnus stattfinden.

2. Wie lange bleibt der Betriebsrat im Amt?

Grundsätzlich ist die Amtszeit des Betriebsrates auf vier Jahre ausgelegt. Es kann jedoch sein, dass aus verschiedenen Gründen ein früheres Ende der aktuellen Amtszeit eintritt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Betriebsratsmitglied sein Amt niederlegt, oder diesem enthoben wird. Kürzere oder längere Amtszeiten sind außerdem möglich, wenn nicht zum regulären Wahlzeitpunkt gewählt wird. Wird der Betriebsrat mehr als zwölf Monate vor der nächsten regulären Wahl gegründet, so bleibt er nur bis zu diesem Zeitpunkt im Amt. Fällt die Gründung auf einen Zeitpunkt, der maximal zwölf Monate vor der nächsten gesetzlich vorgegebenen Wahl liegt, so bleibt der Betriebsrat bis zum übernächsten Wahlzeitpunkt im Amt.

3. Wer kann für den Betriebsrat kandidieren?

Jeder Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens, der im Rahmen der Betriebsratswahl wahlberechtigt ist, darf kandidieren. Entscheidend ist hier außerdem eine Betriebszugehörigkeit von wenigstens sechs Monaten. Angestellte, die eine Führungsposition einnehmen, dürfen sich nicht für eine Betriebsratskandidatur entscheiden.

4. Sind alle Mitarbeiter wahlberechtigt?

Angestellte eines Unternehmens, die zum Ende der Betriebsratswahl volljährig werden, sind wahlberechtigt. Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Mini- oder Midijobber dürfen ebenfalls an der Wahl teilnehmen. Beschäftigt das Unternehmen Leiharbeiter, so sind diese ebenfalls wahlberechtigt, wenn sie für mehr als drei Monate im Unternehmen arbeiten. Erneut ausgenommen von der Wahlberechtigung sind Führungskräfte.

5. Welche Voraussetzungen gibt es für die Wahl eines Betriebsrates?

Um einen Betriebsrat zu gründen, muss ein Unternehmen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, unter denen sich wiederum drei wählbare Arbeitnehmer befinden. Wie groß der gewählte Betriebsrat letztlich sein wird, wird anhand der Betriebsgröße festgelegt. Die Größe staffelt sich hierbei wie folgt:

  • fünf bis zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer: ein Betriebsratsmitglied
  • 21 bis fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer: drei Betriebsratsmitglieder
  • 51 bis einhundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: fünf Betriebsratsmitglieder
  • 101 bis zweihundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: sieben Betriebsratsmitglieder
  • 201 bis vierhundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: neun Betriebsratsmitglieder
  • 401 bis siebenhundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: elf Betriebsratsmitglieder

Unternehmen mit einer deutlich höherliegenden Arbeitnehmerzahl können die genaue Anzahl der Betriebsratsmitglieder unter § 9 des Betriebsverfassungsgesetzes nachlesen.

6. Wie läuft die Betriebsratswahl ab?

Der Ablauf einer Betriebsratswahl ist fest vorgeschrieben. Er startet mit der Bildung des Wahlvorstandes und endet mit der Annahme des Wahlergebnisses durch die neuen Betriebsratsmitglieder.

Dazwischen liegen einige wichtige Punkte wie die Bekanntgabe der kandidierenden Angestellten und Wahlberechtigten und auch die Stimmabgabe und Auswertung. Eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Schritte der Betriebsratswahl finden Interessierte in einem Artikel auf poko.de.

7. Welche Auswirkungen hat ein Betriebsrat auf das Unternehmen?

Selbstverständlich führt die Wahl eines Betriebsrates zu einigen unternehmensinternen Veränderungen. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Diese nennen als direkte Auswirkung unter anderem eine gerechte Entlohnung der Angestellten, ein faireres Gehaltsgefüge bezüglich weiblicher und männlicher Angestellter und auch eine Steigerung der Produktivität im Unternehmen. Die Produktivitätssteigerung lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass sich die Mitarbeiter in einem Unternehmen mit Betriebsrat häufig besser verstanden und berücksichtigt fühlen.

8. Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Angestellte, die sich in den Betriebsrat wählen lassen, sind künftig mit einigen Pflichten betraut. So beteiligt sich der Betriebsrat an wichtigen personellen Entscheidungen wie Versetzungen, Kündigungen und auch Neueinstellungen von Mitarbeitern und vertritt deren Bedürfnisse gegenüber der Arbeitgeberseite.

Doch auch rund um Arbeitszeiten, die Arbeitsplatzgestaltung und die faire Behandlung von Minderheiten wie behinderten oder alten Mitarbeitern hat der Betriebsrat ein besonderes Vertretungsrecht. Inzwischen gehört auch die Weiterbildung zu den zentralen Themen der Betriebsratsarbeit. Damit enden die Möglichkeiten des Betriebsrates jedoch nicht. Auch Tarifbestimmungen und die Entlohnung der Angestellten sind Punkte, die die Arbeit des Betriebsrates bestimmen.

9. Genießen Betriebsratsmitglieder einen Kündigungsschutz?

Mitglieder des gewählten Betriebsrates genießen einen besonders starken Schutz vor Kündigung. Ihnen kann während ihrer Amtszeit nur dann gekündigt werden, wenn es hierfür einen schwerwiegenden Grund gibt und der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zustimmt. Stimmt der Betriebsrat jedoch nicht zu, so muss der Arbeitgeber seinen Kündigungswunsch gegenüber des zuständigen Arbeitsgerichtes verteidigen und dort auf eine entsprechende Entscheidung hoffen.

10. Müssen Betriebsratsmitglieder geschult sein?

Spezielle Grundkenntnisse sind für die künftigen Betriebsratsmitglieder zwar förderlich, jedoch nicht obligatorisch. Da die Mitglieder einen besonderen Anspruch auf Schulungen und eine entsprechende Arbeitsbefreiung haben, können sie sich auch während ihrer Amtszeit umfangreich weiterbilden.

 

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