www.personalzentrum.de - Die Unternehmens- und Personalberatung Startseite Impressum AGB
Datenschutz Kontakt Übersicht
Kurzarbeit. Voraussetzungen f�r Kurzarbeit
Wissen zur Kurzarbeit. Voraussetzungen f�r Kurzarbeit
Zur Startseite
   
Warenkorb Warenkorb: Produkte
Zur Startseite Arbeitshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Dienstleistungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Online-Shop für Bürobedarf  
 
 Suchen

Neue Seiten
 Online-Shop
 Bürobedarf
 Dienstleistungen
 Arbeitshilfen & Vorlagen
 Arbeitsverträge
 Arbeitszeugnisse
 Kündigungen
 Aufhebungsverträge
 Abmahnungen
 Personal
 Personalsuche & Auswahl
 Stellenbeschreibungen
 Personalführung
 Vereinbaren & Beurteilen
 Aus- & Weiterbildung
Unternehmenspraxis
 Steuern
 Buchführung
 Betriebsprüfung
 Reisekosten & Spesen
 Firmenauto
Büromanagement
 Geschäftsbriefe
 Urlaubsplaner
 EXCEL-Tools
 Software & Bücher
 Checklisten
 Dienstleistungen
 Neu: Texte übersetzen
 Arbeitszeugnisse
 Rechtsberatung
 Steuerberatung
 Gründerberatung
 Unsere Partner
 Partnerprogramm
 Wir über uns
 Referenzen
 Presse & Werbung
 Diese Seite bookmarken
 Zahlungsmöglichkeiten
   

Verwandte im eigenen Betrieb einstellen – darauf ist zu achten ...

 

Vor allem in kleinen Betrieben ist es üblich, Familienmitglieder einzustellen. Dabei kann es sich um Stellen für Auszubildende, gelegentliche Aushilfen, aber auch um Festanstellungen handeln. Verspricht diese Form der Anstellung auch einige Vorteile, so müssen Geschäftsführer doch auch einiges beachten, wenn sie keine böse Überraschung vom Finanzamt erleben wollen. Das sind die wichtigsten Fakten.

Diese Regelungen gelten in Familienbetrieben

In vielen Berufsbildern ist es gelebte Tradition, dass Familienmitglieder im Betrieb mitarbeiten. Man denke dabei nur an die Bäckerei, in der die Tochter beim Verkauf einspringt, oder das Speditionsunternehmen, bei dem der Sohn in der Buchhaltung aushilft. Ebenso häufig tritt der Fall auf, dass die Kinder im Betrieb der Eltern eine Lehre absolvieren.

Grundsätzlich gelten hierbei zunächst einmal dieselben arbeits- und versicherungsrechtlichen Vorgaben wie bei außerfamiliären Mitarbeitern. Bei Betriebsprüfungen kommt es jedoch in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger zu einem fahrlässigen oder sogar missbräuchlichen Umgang mit sozial- und rentenversicherungsrelevanten Angaben. Schnell kann es dann einmal dazu kommen, dass das Finanzamt geschlossene Arbeitsverträge nicht anerkennt und die Betriebsausgaben kürzt. Ein gutes Beispiel für einen Fall dieser Art findet man auch hier. Um sich vor einer späteren zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu schützen, ist es entsprechend wichtig, im Vorfeld einige Fragen abzuklären.

1. Handelt es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder nicht?

Ehe das Familienmitglied die Arbeit antritt, muss genau geklärt sein, ob es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis handelt oder nicht. Bei der Antwort auf diese Frage kann eine Checkliste helfen, die man von seiner Krankenkasse bekommt, wenn man das Beschäftigungsverhältnis meldet.

Voraussetzungen für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis:

  • Der Angestellte unterliegt den Weisungen des Arbeitgebers.
  • Das mitarbeitende Familienmitglied ist in den Betrieb eingegliedert.
  • Das Arbeitsentgelt steht in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung und übersteigt einen freien Unterhalt bzw. eine Gefälligkeit.
  • Der Angestellte bekommt das Geld ausgezahlt und kann frei darüber verfügen
  • Die steuerliche Behandlung des Lohns entspricht der bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
  • Die Stelle könnte alternativ mit einer externen Kraft besetzt werden.

2. Wann handelt es sich um familienhafte Arbeit?

Handelt es sich um kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im oben beschriebenen Sinne, spricht man von familienhafter Arbeit. Sie liegt dann vor, wenn der Familienangehörige nur gelegentlich und unregelmäßig im Betrieb aushilft. Es gibt dabei keine Bezahlung, die der Arbeitsleistung des Familienangehörigen entspricht.

Die steuerlichen Vorteile bei der Anstellung eines Familienmitglieds

Gibt es auch viele Dinge zu beachten, so hat die Beschäftigung eines Familienmitglieds doch auch einige Vorteile. Zunächst ist dabei das ausgeprägte Vertrauensverhältnis zu nennen. Man kennt einander und weiß, dass das Gegenüber im eigenen Interesse handelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Lohn bzw. des Gehalt des Familienangehörigen als Betriebsausgabe steuerlich abzuschreiben. Dabei ist es aber wichtig, dass der Empfänger sein eigenes Girokonto hat. Ein weiterer Vorteil einer ordentlichen Anstellung besteht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus ist das Familienmitglied renten- und arbeitslosenversichert. Frauen bekommen im Falle einer Schwangerschaft Mutterschaftsgeld. Bei länger andauernder Arbeitslosigkeit bekommt man überdies Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Handumgedreht können bei beabsichtigten oder unbeabsichtigten Falschangaben Konsequenzen wie die folgenden wirksam werden:

  • Rentenansprüche gehen verloren.
  • Betriebsausgaben werden nicht mehr als solche gewertet.
  • Lohn gilt als verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Verdacht der Steuerhinterziehung.

Wenn alle Angaben gewissenhaft und nachprüfbar gemacht werden, müssen Unternehmer aber auch „vom Finanzamt nichts mehr befürchten“ (https://www.unternehmer.de/recht-gesetze/79458-familienmitglieder-als-mitarbeiter-rechtssicher-beschaftigen). Bei weiterführenden Fragen zum Thema Arbeitsvertrag bekommt man auch bei den Informationsangeboten des Personalzentrums Hilfe.

 

Weitere Informationen:
 
Weitere Produkte zum Thema: Rechnungen bei AMAZON

Unsere Buchempfehlungen zum Thema: Unternehmenstools
 


WISO EÜR & Kasse

WISO EÜR & Kasse (Einnahme- Überschuss-Rechnung)
von Buhl Data

Ideal für Freiberufler, Gewerbetreibende oder Angestellte und Beamte mit Nebeneinkünften.

Vor allem Freiberufler, aber auch Selbstständige, die weniger als 500.000 Euro Umsatz machen, müssen keine ordnungsmäßige Buchführung machen - also doppelt kontieren und jährlich Bilanz und GuV erstellen. Damit fördert der Staat das Unternehmertum, denn insbesondere Freiberufler, Kleinbetriebe und Mittelständer profitieren von den Möglichkeiten der erleichterten einfachen Buchführung. Wer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit WISO EÜR & Kasse macht, nutzt nicht nur den Erfahrungsschatz der Fachredakteure, sondern verfügt auch über ein einfaches und transparentes Auswertungssystem. So haben Sie jederzeit die wichtigen Finanzzahlen im Blick und können besser planen.

Ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen Sie bequem über Kassenbuch und Bankkonto. Mit wenigen Mausklicks ist alles korrekt und schnell verbucht.

Monatlich oder quartalsweise will das Finanzamt eine Aufstellung über Umsatz- bzw. Vorsteuer haben. Auch dabei hilft WISO EÜR & Kasse: Die entsprechenden Werte werden automatisch aus Ihren Buchungen ermittelt und ins Steuerformular eingetragen. Über die integrierte Elster-Schnittstelle können Sie die Daten direkt ans Finanzamt übermitteln.

Preis: EUR 34,95 - Kostenlose Lieferung
Auf Lager.

 

 
 
© 1998 - 2024 Personalzentrum - Berufszentrum ABIS. Alle Rechte vorbehalten. Preise inkl. gesetzl. MwSt.