|  Zeugnisse werden unterschieden zwischen einem 
                    einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. 
                    Ein Arbeitgeber hat die Pflicht, laut dem Bürgerlichen 
                    Gesetzbuch, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu bescheinigen, 
                    mit dem der Arbetnehmer keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt 
                    hat. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig, d.h. 
                    das Zeugnis darf keine für ungünstigen oder sogar 
                    unwahren Aussagen enthalten.  Bestandteile eines einfachen Arbeitszeugnisses  
                    Angaben zu Person  Ein- und Austrittsdatum Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion  Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit  Verantwortungsbereich Wechsel innerhalb des Unternehmens (mit Datum) evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung, 
                      Prokura, etc. evtl. Versetzungen, Beförderungen, etc. Angaben zur Firma Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses 
                     Besonders hervorzuhebende Leistungen Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit 
                     persönliche Merkmale  Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
                      (nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgter Auflösung 
                      des Vertrages)  Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel 
                      der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich zukunftsweisende Abschiedsformel (" zu unserem Bedauern 
                      ... für die Zukunft wünschen wir ..." oder 
                      ähnliches)  Was noch im qualifizierten Arbeitszeugnis beachtet 
                    werden sollte 
                    In Zwischenzeugnissen werden Ihre wichtigen Schlüsselqualifikationen 
                      und Kernkompetenzen oft nicht richtig erwähnt Gute Wünsche für eine berufliche und private 
                      Zukunft müssen enthalten sein.  Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte 
                     
                     Negative Beobachtungen und Bemerkungen Gehalt Kündigungsgründe Vorstrafen Abmahnungen Krankheiten Fehlzeiten Leistungsabfall Alkoholabhängigkeit Behinderungen Betriebsratstätigkeit Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt 
                      am Seitenrand soll signalisieren, dass Sie Gewerkschaftsmitglied 
                      sind Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht 
                      für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation" Religiöses Engagements Nebentätigkeiten Ehrenämter Urlaubs- und Fortbildungszeiten im Text darf nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder 
                      gefettet werden.  Tipp: Was juristisch einwandfrei ist, muss 
                    noch lange kein gutes Zeugnis sein. Haben Sie nur ein einfaches 
                    Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie noch das Recht auf ein 
                    qualifiziertes Arbeitszeugnis. Haben Sie ein qualifiziertes 
                    Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen - zu Recht oder Unrecht 
                    - nicht zusagt, haben Sie keinen Anspruch auf ein einfaches 
                    Zeugnis. Deshalb ist es besser, dass der Arbeitgeber Ihnen 
                    einen Zeugnisentwurf zur Stellungnahme vorlegt. Wenn Sie mit 
                    dem Zeugnisentwurf unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem 
                    (Ex-) Arbeitgeber über Verbesserungen sprechen.  Die Geheimsprache der Zeugnisse  Auch wenn Ihr (Ex-) Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt, 
                    kann die Sache für Sie übel ausgehen. Dann nämlich, 
                    wenn Ihr Vorgesetzter mit den Feinheiten der Zeugnisgeheimsprache 
                    nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, Ihnen gute Leistungen 
                    zu bescheinigen, kann eine bestimmte Formulierung von anderen 
                    Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden 
                    werden. Leider hat sich in Deutschland diese Geheimsprache in die 
                    Zeugnisformulierung eingeschlichen. Mit dieser Geheimsprache 
                    werden ungünstige Beurteilungen möglichst positiv 
                    klingend gemacht, damit keine ungesetzlichen Aussagen über 
                    den Arbeitnehmer getroffen werden.
 Aber Achtung: Viele weitere Bewerbungsratgeber, die vorgeben 
                    diese Codes entschlüsseln zu können, widersprechen 
                    sich häufig in wesentlichen Teilen, so z.B., ob die Formulierung 
                    "zu unserer vollsten Zufriedenheit" gegenüber 
                    "zu unserer vollen Zufriedenheit" schlechter oder 
                    besser zu bewerten ist.
 Tipp: Falls Sie möchten, dass Ihr Zeugnis 
                    nicht mit der Geheimcodesprache interpretiert wird, können 
                    Sie folgende Formulierung vor den Schlusssatz im Zeugnis setzen 
                    lassen: "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten 
                    Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" 
                    würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der 
                    Verfasser wiedergeben." 
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