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Die Sicherheitsbranche als Arbeitgeber – Voraussetzungen, Vorbereitung und Prüfung

 

Bildquellen: weinstock_40_pixabay.com_-_key-96233_1280 Wer seine Jobchancen verbessern oder sich weiterbilden möchte, kann dies auf verschiedenste Art und Weise sowie auf vielen Gebieten in Angriff nehmen. Zahlreiche Möglichkeiten für einen beruflichen Neustart bieten sich auch im Bereich der Sicherheitsbranche. Um zukünftig in die einzelnen Berufe einzusteigen, bedarf es jedoch der vorherigen Absolvierung der Sachkundeprüfung 34a GewO. Was es mit dieser Prüfung auf sich hat, wer sie absolvieren muss, wie sich der Testablauf gestaltet und weiteren Einzelheiten zu dem Thema bietet der vorliegende Artikel.

Das Thema Sicherheit spielt im privaten Leben als auch in der Arbeitswelt eine essenzielle Rolle. Auf dem Arbeitsplatz sind Begriffe wie „Präventionsmaßnahmen“ und „Betriebskennzeichnungen“ bekannt. Die Gesundheit und Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer sollen damit gewährleistet werden. Im gleichen Zug wird versucht, das Potential an Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu mindern. Das Thema Sicherheit bietet allerdings noch eine andere Seite. Kunden, Passanten und ähnliche Gruppen außerhalb eines bestimmten Betriebs oder Unternehmens verdienen ebenfalls Schutz.

Das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbranche zu denen Türsteher, Kaufhausdetektive und ähnliche Berufsgruppen gehören. Warum nicht also die Sicherheitsbranche zum Arbeitgeber machen? Wer auf der Suche nach neuen Berufschancen ist, findet in diesem Sektor ein großes Portfolio an spannenden und fordernden Aufgaben. Den Einstieg in diesen Berufszweig bietet die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung.

Tätigkeitsmöglichkeiten in der Sicherheitsbranche

Wie bereits deutlich wurde, ist das Thema Sicherheit sehr vielseitig und facettenreich. Das macht die Ausübung eines Berufes in diesem Sektor umso interessanter. Eine Vielzahl an Berufen, Tätigkeiten und Ausbildungen sind in diesem Feld vertreten:

  • Verkehrsüberwachung
  • City-Streife, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Hausrechtsbereichen
  • Detektiv in Kaufhäusern, Schutz vor Ladendieben
  • Türsteher, Bewachung im Einlassbereich
  • Sicherheitsfachkraft bei Events, Veranstaltungen, Clubs etc.
  • Leitende Position in der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen, Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz und Flüchtlingsunterkünften
  • Mobile Überwachung
  • Geld-Wert-Transporte
  • Gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Leitung eines Gewerbebetriebs

Um in diese Bereiche aktiv einzusteigen, benötigt es eine bestandene Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a.

Was steckt hinter der Sachkundeprüfung 34a?

Die Sachkundeprüfung 34a ist eine Voraussetzung für die Security Ausbildung und der Karriere in der Sicherheitsbranche. Sie wird als Grundlage für eine geplante Selbstständigkeit auf dem Gebiet angesehen als auch bei dem Wunsch für ein Bewachungsunternehmen arbeiten zu wollen. Mithilfe der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a GewO werden die notwendigen umfassenden Kenntnisse für die Gebiete Sicherheit und Bewachung nachgewiesen. Selbst der Umgang mit Menschen und die Gefahrenabwehr werden dabei thematisiert.

Nötige Voraussetzungen – wer kann teilnehmen?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a können nahezu alle Personengruppen durchführen. Arbeitssuchende und Geringqualifizierte können sich dadurch weiterbilden und neue Berufschancen sichern. Aber auch Berufsrückkehrer, Berufserfahrene, Selbstzahler und Arbeitnehmer sowie Soldaten können die Sachkundeprüfung 34a absolvieren. Vorbereitungskurse auf Live-Online-Basis bieten eine intensive Wissensvermittlung auf diesem Bereich. Wer zudem eine gezielte Ausbildung als Sicherheitsfachkraft anstrebt, muss neben zahlreichen Zusatzqualifikationen ebenfalls die IHK-Sachkundeprüfung bestehen.

Behandelte Themengebiete der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a

Die Sachkundeprüfung testet das erlernte Wissen auf verschiedenen Gebieten. So werden die Gefahrenabwehr, der Umgang mit Menschen, sowie Sicherheit und Ordnung thematisiert. Zudem wird bei der Prüfung der Paragraph 4 der Bewachungsverordnung herangezogen, was eine Wissensabfrage in noch weiteren Themengebieten nach sich zieht.

Die Prüfung behandelt demnach auch:

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Gewerberecht und Recht zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Bereich
  • Umgang mit Menschen, richtiges Verhalten in Gefahrensituationen, Techniken zur Deeskalation in Konfliktsituationen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Sicherungs- und Wachdienste
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die komplette Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit einer Prüfungszeit von 120 Minuten und einem mündlichen Teil von 15 Minuten. Die einzelnen Themengebiete werden dabei unterschiedlich gewichtet.

Bei der Prüfung werden aus jedem Themengebiet eine bestimmte Anzahl von Fragen gestellt. Die Zusammenstellung dieser übernimmt die Industrie- und Handelskammer. Insgesamt werden für die Beurteilung 72 Fragen herangezogen. Die maximale Punktzahl liegt bei 100. Um die schriftliche Prüfung erfolgreich abzuschließen, müssen mindestens 50 Punkte erreicht sein. Das Antwortprinzip liegt bei Multiple-Choice, sodass gleich ein oder zwei korrekte Antworten vorliegen können. Wer die schriftliche Prüfung besteht, darf sich anschließend über die Zulassung zur mündlichen Prüfung freuen.

Die einzelnen Themengebiete, die Anzahl der Fragen und deren Gewichtung wird in der folgenden Darstellung genauer verdeutlicht.

Themengebiet Anzahl der Fragen max. zu erreichende Punkte
 
Datenschutzrecht
4
4
Gewerberecht nach Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung
4
4
Waffenrecht nach dem Waffengesetz
4
4
Recht der öffentlichen Sicherheit
4
8
Unfallverhütungsvorschriften
8
8
Sicherheitstechnik
8
8
Bürgerliches Recht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
12
24
Straf- und Strafverfahrensrecht
12
24
Umgang mit Menschen
16
16

Der bisher entstandene Pool an Fragen wird stetig erweitert, jedoch nicht für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht. Vorbereitungskurse arbeiten demnach mit Fragestellungen, die sich an den Originalfragen der IHK orientieren.

Gibt es Förderungen und eine mögliche Kostenübernahme durch Dritte?

Die Vorbereitung und die Prüfung zum Erhalt des 34a-Scheins selbst sind mit Kosten verbunden. Für die Prüfung bei er IHK sind Kosten von 170 Euro vorgesehen. Bei Nichtbestehen und gewünschter Prüfungswiederholung werden ebenfalls Gebühren veranschlagt.

Die anfallenden Kosten müssen Interessenten jedoch nicht unbedingt alleine tragen. In Absprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, besteht die Möglichkeiten, dass die zu zahlenden Beträge anhand des Qualifizierungschancengesetzes für die Vorbereitung als auch für die Sachkundeprüfung sogar komplett übernommen werden.

Die berufliche Zukunft in der Sicherheitsbranche festigen

Die Sicherheitsbranche bietet ein breites Tätigkeitsfeld mit den verschiedensten Aufgaben und Verantwortungen. Die Tür zu den damit verbundenen Berufen öffnet zum einen die Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung. Sie bildet eine der Grundlagen um eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft abzuschließen. Die Prüfung behandelt relevante Themen, wie dem Umgang mit Menschen und Waffen, Recht, Sicherheitstechniken und mehr.

Die Kosten für die Prüfung und Vorbereitung anhand von Kursen muss dabei nicht vom Interessenten getragen werden. Das Vorhaben sowie die Prüfung werden von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterstützt und gefördert.

Bildquelle: Pixabay.com

 

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